Ulrike Harzer

Digitale Mitgliederversammlungen von Vereinen stärken Ehrenamt

Die erzgebirgische Bundestagsabgeordnete Ulrike Harzer sagte dazu im Vorfeld:

„Mit der Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Vereine freier in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Mitgliederversammlungen in Präsenz und/oder digital durchführen. Auf diese Weise können die Mitglieder ihre Rechte besser ausüben. Das fördert letztendlich auch die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement.“

Per gesetzlicher Sonderregelung konnten bereits während der Corona-Pandemie – befristet bis 31. August 2022 – Mitgliederversammlungen von Vereinen elektronisch abgehalten werden. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung ist auch in Zukunft die Durchführung ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der Bild- und Tonübertragung sinnvoll. Mit dem „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ wird diese Option fortgesetzt.

„Durch die unbürokratische Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme per Videokonferenz entfallen zudem Kosten für Raummiete und Anreise. Das hilft gerade den zahlreichen kleinen Vereinen im Erzgebirge.“, bekräftigt Harzer, die auch Mitglied im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist. Die Stiftung setzt sich insbesondere für die Förderung des gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im ländlichen Raum ein.