Ulrike Harzer

FDP-Positionspapier zum Umgang mit Wölfen

Vergangene Woche wurde das von der FDP-Bundestagsfraktion beauftragte Gutachten „Differenziertes Bestandsmanagement des Wolfes unter Einhaltung des Europäischen Rechtes in Deutschland“ von Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Beisein der sächsischen Agrarpolitikerin Ulrike Harzer dem Fachpublikum vorgestellt.

Harzer schlussfolgert: „Das neue Gutachten lässt keinen Raum für Interpretation: Verbesserte Monitoringstandards sind unverzichtbar, wenn wir die Wolfspopulation realistisch erfassen und managen wollen. Ein solches regional differenziertes Bestandsmanagement ist nicht nur praktikabel, sondern auch vollständig im Einklang mit europäischem Recht umsetzbar. Das schafft die Voraussetzungen für die gesellschaftliche Akzeptanz eines angepassten Wolfsbestands und erlaubt den rechtssicheren Umgang mit Problemwölfen. Von Seiten der EU wäre es wünschenswert, dass auch ein Ausstiegsszenario festgelegt wird, sobald sich diese Arten im Bestand erholt haben.“

Vor diesem Hintergrund und nach der Forderung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke nach aktiverem Abschuss von Problemwölfen, sei es „Zeit für konkrete Maßnahmen aus dem Hause Lemke. Es besteht Handlungsbedarf, und dieser ist umso dringender, als dass eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, unumgänglich ist.“, so Harzer.

Die Agrar- und Forstpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion gehen mit gutem Beispiel voran und zeigen in ihrem Positionspapier „10 Punkte für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Wolf“ auf, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Anliegen der Tierhaltung und des Artenschutzes gleichermaßen gerecht zu werden.

Einige der FDP-Forderungen an das Bundesumweltministerium sind:

  • Spielräume der europäischen Gesetzgebung beim Monitoring und Management der Wolfsbestände vollständig zu nutzen, um den Wolfsbestand in Deutschland auf ein ökologisch, ökonomisch und sozial verträgliches Maß zu reduzieren,
  • auf europäischer Ebene für einen angepassten Schutzstatus des Wolfes einzutreten (durch Umstufung von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie),
  • das Bundesnaturschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass u.a. die Entnahme von Wölfen mit weniger verwaltungsrechtlichen Hürden verbunden ist und die Genehmigungen zur Entnahme schnellstmöglich rechtssicher erteilt werden,
  • die Kompetenz der Jägerinnen und Jäger vor Ort zu stärken. Die Entnahme von auffälligen Wölfen darf keine Nachteile für die beteiligten Personen haben.
  • Tierhalterinnen und Tierhalter beim Schutz ihrer Weidetiere bürokratiearm und schnell zu unterstützen und bei Tierverlust durch einen Wolfsriss Entschädigungszahlungen zu erleichtern.

Weitere Informationen dazu sind im Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion „10 Punkte für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Wolf“ zu finden.