Freistaat gefordert, bei Frostschäden im Obst- und Weinbau zu helfen
Die Frostnächte vor drei Wochen haben die bereits blühenden Obstbäume in Sachsen kalt erwischt, auch der Weinbau ist betroffen. Die Folgen sind gravierender als befürchtet. Seriöse Zahlen über die Ausfälle werden erst Ende Mai, Anfang Juni erwartet, wenn die schlechten oder beschädigten Früchte von den Bäumen fallen.
„Jetzt ist der Freistaat gefordert, Hilfen für die existenziell betroffenen Obst- und Weinbauern in Sachsen auf den Weg zu bringen“, fordert die sächsische Abgeordnete Ulrike Harzer.
Das Grundgesetz weist die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierungsverantwortung im Bereich des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe grundsätzlich den Ländern zu. Aus Sicht der erzgebirgischen Abgeordneten sollte der Freistaat daher nun prüfen, ob Versicherungsprämien, gegebenenfalls im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) oder einzelbetriebliche Investitionen von Obst- und Weinbaubetrieben zur Vermeidung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse sowie Maßnahmen aus dem Bereich der GAP gefördert werden können.