Kommunale Wärmeplanung
Auf Druck der FDP geht der Staat mit der Wärmeplanung in Sachsen in Vorleistung.
Diese Woche hat der Bundestag das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet. Es schließt an das Gebäudeenergiegesetz an und soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Transparenz und Planungssicherheit verschaffen. „Für uns Freie Demokraten war immer klar: Zuerst muss der Staat handeln, damit die Bürgerinnen und Bürger danach bei der Wahl ihrer Heizung passgenau und frei entscheiden können, wenn sie eine neue benötigen“, sagt die erzgebirgische FDP-Bundestagsabgeordnete Ulrike Harzer. „Außerhalb von Neubaugebieten ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in Sachsen zum 1. Januar 2024 deshalb erst einmal nichts.“ In der kommunalen Wärmeplanung legen Städte und Kommunen bis spätestens 2028 einen maßgeschneiderten Plan vor, wie sie ihre Ressourcen optimal nutzen und welche Optionen vor Ort für klimafreundliches Heizen bestehen werden. „Wenn für den Wohnort eine Wärmeplanung vorliegt, kann jeder aus den vorhandenen Optionen das für sich passende Heizungssystem auswählen“, so Harzer. „Damit stellen wir sicher, dass die Heizung zum Haus passt und nicht umgekehrt.“ Die Freien Demokraten hätten für praktikable und technologieoffene Regeln gesorgt, meint die FDP-Bundestagsabgeordnete.