Wachstumschancengesetz verabschiedet
Wir steigen mit dem Wachstumschancengesetz in die Entlastungen sächsischer Unternehmen ein.
Am heutigen Freitag hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet. „Mit dem Wachstumschancengesetz machen wir Wirtschaftspolitik zur Priorität und schaffen milliardenschwere Entlastungen für unsere Unternehmen“, erklärt die erzgebirgische FDP-Abgeordnete Ulrike Harzer. „Wir verbinden steuerliche Entlastungen mit Anreizen für Innovationen. Das braucht unser Land jetzt für mehr Wettbewerbsfähigkeit.“ Das Gesetz verbessere die Rahmenbedingungen für Wachstum, eröffne Spielräume für Innovationen und setze steuerliche Anreize für private Investitionen, so Harzer. Damit solle der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und wieder wettbewerbsfähig gemacht werden. „Auch in Sachsen setzen wir damit dringend notwendige Wachstumsimpulse“, sagt die Politikerin. Unternehmen sollen zukünftig von einem verbesserten steuerlichen Verlustabzug und verbesserten Sofortabschreibungen profitieren. „Außerdem setzt das Wachstumschancengesetz starke Anreize für den Wohnungsneubau und einen Bau-Booster bei der Sonderabschreibung“, ergänzt Ulrike Harzer.