Ulrike Harzer

Zum Beschluss des Bundeskabinetts, zur weiteren Beratung des Düngegesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen

Die Agrarminister von Bund und Ländern hatten sich auf ihrer Konferenz im thüringischen Oberhof darauf verständigt, die so genannte „Stoffstrombilanz“ auszusetzen. Danach müssen Landwirte genau dokumentieren, wann und wo sie welche Stoffe in den Boden gebracht haben.

„Es ist ein wichtiges Zeichen der Entlastung für die Landwirte, dass die Stoffstrombilanz ausgesetzt wird. Der Vorschlag der Koalition zur Novellierung des Düngegesetzes im Vermittlungsausschuss ist ein praxisnaher Ansatz, der landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht, sich von strikten Auflagen und Einschränkungen bei der Düngung zu befreien, wenn Betriebe ordnungsgemäß wirtschaften und daher nachweislich nicht Verursacher für Gewässerverschmutzung sind. Das Ziel der Freien Demokraten bleibt klar: Das Verursacherprinzip muss so schnell wie möglich Einzug halten und praktikabel umgesetzt werden,“ so die agrarpolitische Sprecherin der FDP Bundestagsfraktion Ulrike Harzer MdB.